Weshalb benötigt man eine Hausverwaltung?

Eigentümer können ihre Immobilien selbst oder über eine Hausverwaltung organisieren. Ab einer bestimmten Größenordnung ist das aber nur noch bedingt zu empfehlen. Erwirbt ein Mieter seine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus, sollte auf jeden Fall über eine externe Verwaltung des gesamten Gebäudes nachgedacht werden. Das hängt auch mit den umfangreichen Anforderungen des Wohnungseigentumsrecht zusammen. Die eingesetzte Verwaltung sowie ihre Mitarbeiter treten dabei als Vertreter des Eigentümers auf. Sie haftet jedoch auch für die von ihr verursachten Schäden. Der mit der Hausverwaltung geschlossene Vertrag gilt in vielen Fällen für fünf Jahre.

Sie übernimmt die Aufgaben des Immobilienbesitzers, der sich nicht mehr um die Probleme seiner Mieter kümmern muss. Haben die ehemaligen Mieter eines Wohnhauses alle ihre Wohnungen gekauft, lohnt sich ebenfalls die Einschaltung eines externen Dienstleisters. Neben der Kündigung von Verträgen und der Neuvermietung übernimmt der Dienstleister auch die Gartenpflege. Im Rahmen der Pflege des Gebäudes fallen unterschiedliche zusätzliche Arbeiten an, die nur von externen Unternehmen vorgenommen werden dürfen. Dazu zählen die Gas- und Wasserinstallation. Fallen Fahrstühle und Lichtanlagen aus, dann holt der Hausverwalter Angebote bei renommierten Handwerksunternehmen ein. Aufgrund ihrer Erfahrungen und der schon für andere Objekte vergebenen Aufträge erhält die Hausverwaltung Rabatte oder Sonderkonditionen. Bei der Abrechnung kann sie professionelle finanzwirtschaftliche Programme einsetzen und sich einem Cloud-Service anschließen. So realisiert der Anbieter Synergieeffekte, die von den Immobilieneigentümern nicht umgesetzt werden können.

Für die Klärung von steuerrechtlichen Fragen beauftragt die Verwalterin ein Steuerberaterbüro. Dieses erhält von ihr noch andere ähnlich gelagerte Aufträge. Hieraus ergeben sich wiederum Kostenvorteile, die an die Immobilieneigentümer weitergegeben werden. Da die Verwaltungen sowie die Betreuungen der Immobilien komplexe Herausforderungen darstellen, werden diese qualifizierten Dienstleistungen entsprechend honoriert. Die Preise variieren jedoch von Region zu Region. Für die einheitliche Bewertung benötigt man eine Bemessungsgrundlage. Sie wird über die Wohneinheit oder WE ausgedrückt. Nach dem WEG steht der Verwaltung eine gesetzlich vorgesehene Vergütung zu. Die dazu passenden Leistungen werden in den Verwaltungsvertrag aufgenommen. Kommt es zu außerordentlichen Aufwendungen, wie einer Sanierung, dann wird das dazugehörige Honorar separat berechnet. Nun kommt die Berechnung der Verwaltung des Miet- und Sondereigentums. Für diese Posten gibt es keine gesetzlichen Vorgaben nach dem WEG. Aus diesem Grund müssen die Einzelpositionen ebenfalls im Verwaltervertrag stehen. Hierzu zählen auch das Inkasso der Miete sowie die Mieterbetreuung. Im Verwaltungsvertrag, der mit der Hausverwaltung abgeschlossen wird, sind Sondervergütungen üblich. Diese dürfen sich nur auf Leistungen beziehen, die nicht von Gesetzgeber im WEG festgeschrieben worden sind. Dazu gehören die Durchführung von Gerichtsverfahren sowie die Portokosten. Sollte eine außerordentliche Eigentümerversammlung einberufen werden müssen, können die damit verbundenen Kosten ebenfalls gesondert in Rechnung gestellt werden. Bevor diese Regelung in Kraft treten kann, ist jedoch die Eigentümerversammlung einzuberufen. TC Bauregie GmbH & Co.KG bietet kompetente Hausverwaltung an.


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